Wie groß ist Ihr Stück von der Torte? Der Miteigentumsanteil (MEA) ist ein rechnerischer Bruchteil des Eigentums am Gemeinschaftseigentum. Der Miteigentumsanteil (MEA) wird in Bruchteilen angegeben (z.B. 1OOstel, 1.000stel, 1O.OOOstel, 100.000stel).
Bei der Begründung von Wohnungseigentum ist die Bemessung der Miteigentumsanteile gesetzlich nicht vorgeschrieben. Der Miteigentumsanteil muss nicht dem Verhältnis der Werte der Sondereigentumsrechte entsprechen.
In aller Regel werden die Miteigentumsanteile aber nach dem Verhältnis der Wohnfläche (bzw. Nutzfläche bei gewerblichen Einheiten) zur Gesamtfläche berechnet .
Grundsätzlich haben alle Wohnungseigentümer die Kosten der Gemeinschaft nach dem Verhältnis ihres Anteils zu tragen. Eine abweichende Verteilung über einzelne Kosten oder Kostenarten kann mit Mehrheit beschlossen werden.
Auch in der Bewertung des Wohneigentums spielt die Größe des Miteigentumsanteils eine Rolle. So bemisst sich beispielsweise der Anteil an der Erhaltungsrücklage und der bei den heutigen Grundstückspreisen nicht zu unterschätzende Bodenwertanteil, nach der Größe des MEA.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, je größer das MEA, desto größer der rechnerische Anteil am Grundstück und am Gebäude aber auch an den Kosten.
..... und was können wir für Sie tun???
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