Apropos Aufwand, ein Provisionsanspruch entsteht nur im Erfolgsfall für den Makler der den Erfolg herbeigeführt hat. Um unsere Kunden von denen der Mitbewerber und Ihren zu unterscheiden, müssen Sie uns für unsere Kunden einen Kundenschutz gewähren. Für jeden von uns benannten Kunden, unmittelbar in Textform. Wenn Sie mehrere Makler beauftragt haben, sollten Sie also die Übersicht darüber behalten, welcher Makler Ihnen welchen Kunden zuerst benannt hat und welchem Sie dafür Kundenschutz gewährt haben.
Der Auftraggeber hat auch hier noch die Möglichkeit den Hauptvertrag ohne Zutun des Maklers allein abzuschließen. Es bleibt also beim Kundenschutz. Um unsere Kunden von Ihren zu unterscheiden müssen Sie uns also Kundenschutz für unsere Kunden gewähren. Für jeden einzelnen benannten Kunden und unmittelbar in Textform. Der Makler-Allein-Auftrag hat eine zeitliche Begrenzung (i.d.R. ca. 6-9 Monate). Es kann auch vereinbart werden, dass der Alleinauftrag sich automatisch verlängert, aber spätestens nach 12 Monaten muss der Vertrag nochmals schriftlich vom Auftraggeber bestätigt bzw. komplett erneuert werden.
Der Makler ist verpflichtet, für seinen Auftraggeber aktiv und rege tätig zu werden. Qualifizierte Makler-Allein-Aufträge können nur in Form eines Individualvertrages vereinbart werden. Der Auftraggeber darf keinen anderen Makler beauftragen und es wird z.B. eine Hinzuziehungs- und Verweisungsklausel vereinbart. Diese besagt, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, alle Interessenten an den Makler zu verweisen bzw. den Makler bei Vertragsverhandlungen hinzuzuziehen. Die Entscheidungsgewalt bleibt natürlich weiterhin beim Auftraggeber. Der gesamte Verkaufsprozess wird so aber aus erfahrener Hand gesteuert um unüberlegte oder emotional gesteuerte Handlungen zu vermeiden.
Der Makler kann so z.B. eine Reservierungsvereinbarung garantieren und mit den Interessenten vereinbaren. Diese gibt allen Beteiligten mehr Klarheit und kann eine enorme Zeitersparnis darstellen, da der Käufer sein Interesse nun unter ´´Beweis´´ stellen muss. Der Mehraufwand für den Kundenschutz fällt weg und das Risiko eines Totalausfalls für den Makler minimiert sich weiter und er wird bereit sein mehr Zeit und Geld zu investieren. Wir honorieren dies mit einem Abschlag bei der Maklergebühr.
Weitere Vorteile für den Auftraggeber bestehen darin, dass auf der Vertrauensbasis zwischen Auftraggeber und Makler eine intensive Bearbeitung des Auftrags erfolgt um den abgesteckten inhaltlichen und zeitlichen Rahmen einzuhalten. Der qualifizierte Makler-Allein-Auftrag hat eine zeitliche Begrenzung (i.d.R. ca. 6-9 Monate). Es kann auch vereinbart werden, dass der qualifizierte Allein-Auftrag sich automatisch verlängert, aber spätestens nach 12 Monaten muss der Vertrag nochmals schriftlich vom Auftraggeber bestätigt bzw. komplett erneuert werden.
Lassen Sie sich von unseren Leistungen überzeugen!
In den Maklerverträgen fallen häufig die Begriffe Nachweis bzw. Vermittlung. Dies sind zwei verschiedene Tätigkeiten. Nachweisen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Makler seinem Auftraggeber, alle für den Vertragsabschluss erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt, so dass dieser ohne weiteres Zutun des Maklers in der Lage ist, einen Hauptvertrag selbstständig abzuschließen. Der Makler hat also die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages ´´nachgewiesen´´, im Prinzip alle dazu nötigen Informationen weitergegeben.
Vermittlung bedeutet die Parteien werden durch den Makler zusammengeführt. Es werden entsprechende Termine vereinbart und mit beiden Seiten verhandelt. Es ist dabei weder notwendig, noch ausreichend, dass der Makler seinem Auftraggeber mit Rat und Tat zur Seite steht oder Besichtigungen durchführt, es ist vielmehr erforderlich, dass er Verbindung zum Dritten aufnimmt und auf diesen einwirkt, den Hauptvertrag abzuschließen. I.d.R. lassen sich Makler in den Maklerverträgen für beide Tätigkeiten einen Auftrag erteilen.
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