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Erfolgreiche Vermietung erledigt sich auch im aktuellen Vermietermarkt nicht von allein. Wie findet man den oder die richtigen Mieter?
Kann man sich im Beziehungsleben noch ausprobieren und das Köfferchen einfach wieder vor die Tür stellen wenn es nicht passt, so ist das in Mietverhältnissen nicht mehr so einfach.
Das deutsche Mietrecht ist sehr umfangreich und jede Störung im Mietverhältnis ist mit hohen Kosten und einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden, der gerade Kleinvermieter sehr schnell in Bedrängnis bringen kann. Da lohnt es sich genauer hinzuschauen.
Im Vermietungsprozess sind die Zielgruppenanalyse, die richtige Vermarktungsstrategie, die rechtssichere Mietvertragsgestaltung und das richtige Näschen, der Schlüssel zum Erfolg. Viele Vermieter und Hausverwaltungen haben hier kostspielige Erfahrungen gemacht und gehen wieder dazu über das zeitintensive und anspruchsvolle Vermietungsmanagement auszulagern, um es uns, den Spezialisten zu überlassen.
Wir bieten Ihnen attraktive und gestaffelte Provisionssätze ab 1,58 MM und wir suchen und finden die passenden Mieter für Ihr Eigentum! Profitieren Sie von unseren Erfahrungen und unserer Expertise! Jeder Vermietungsauftrag wird bei uns durch erfahrene Immobilienkaufleute erfüllt, die Ihnen auf Wunsch bis hin zur Objektübergabe mit Rat und Tat zur Seite stehen. Für Sonderleistungen wie etwa das Einrichten einer Musterwohnung, Home Staging, Prospekterstellung oder die Vermarktung von mehr als 4 Einheiten, unterbreiten wir Ihnen gern ein individuelles Angebot.
Seit 2015 gilt bundesweit das Bestellerprinzip. Die Regelung zur Provisionszahlung bei der Wohnraumvermietung sieht vor, dass derjenige die Kosten für die anfallende Dienstleistung trägt, der den Makler beauftragt. Die angefallene Maklerprovision kann bei der Steuer im Rahmen der Vermietungseinkünfte gewinnmindernd angesetzt werden. Maßgebliche Berechnungsgrundlage für die Provision ist der zwischen Vermieter und Mieter rechtswirksam vereinbarte Mietzins. Zur Monatsmiete zählen keine Betriebskostenvorauszahlungen, über die der Vermieter verpflichtet ist abzurechnen. Nebenkosten, für die eine Pauschale vereinbart wurde oder eine inkludierte Stellplatzmiete, sind Bestandteil der Provisionsberechnungsgrundlage.
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