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Gewerbeflächen erfolgreich vermieten in Berlin

Das Umfeld für Gewerbeimmobilieneigentümer ist aktuell sehr herausfordernd. Die konjunkturelle Lage, die Lockdowns, die Attraktivität von Online-Lösungen, ob Online-Shopping oder Homeoffice, geopolitische Konflikte und und und. Vor diesem Hintergrund muss die Entwicklung der Mieten im Berliner Gewerbeimmobilienmarkt als besonders resistent gewürdigt werden. 

Zwar sind die Mieten sowohl im Segment des Einzelhandels als auch der Büros hinter der Entwicklung der Inflation zurückgeblieben, aber dennoch liegen die Ergebnisse deutlich besser, als man dies erwarten durfte. Bei Einzelhandelsimmobilien scheint sich das insgesamt verkleinerte Angebot positiv auf Mieten und Laufzeiten auszuwirken, was auch die Investorennachfrage positiv beeinflusst.

 

Die Mieten in Toplagen geraten derzeit etwas stärker unter Druck. Liegen die Angebotsmieten für Einzelhandel und Gastronomie beispielsweise im Märkischen Viertel im Durchschnitt noch bei 19 €uro/m², so sind in Oberschöneweide bereits 42 €uro/m² und in 1a Lagen etwa 126 €uro/m² fällig. Büroflächen sind im Durchschnitt für 29 €uro/m² zu haben wobei es in Marzahn auch schon mal was für 12 €uro/m² gibt. Angebotsmieten für Produktions- und Gewerbeflächen liegen in mittleren Lagen zwischen 6,50 €uro/m² - 9,50 €uro/m²,  im südlichen Berliner Umland bei 4,50 €uro/m²  - 6,50 €uro/m². Im Vermietungsprozess sind die Zielgruppenanalyse, die richtige Vermarktungsstrategie, die rechtssichere Mietvertragsgestaltung und das richtige Näschen, der Schlüssel zum Erfolg.

Wir bieten Ihnen attraktive und gestaffelte Provisionssätze ab 1,78 MM.  Wir suchen und finden die passenden Mieter für Ihr Eigentum!  Profitieren Sie von unseren Erfahrungen und unserer Expertise! Jeder Vermietungsauftrag wird bei uns durch erfahrene Immobilienkaufleute erfüllt, die Ihnen bis hin zur Objektübergabe mit Rat und Tat zur Seite stehen. 


Maßgebliche Berechnungsgrundlage für die Provision ist der zwischen Vermieter und Mieter rechtswirksam vereinbarte Mietzins. Zur Monatsmiete zählen keine Betriebskostenvorauszahlungen, über die der Vermieter verpflichtet ist abzurechnen. Nebenkosten, für die eine Pauschale vereinbart wurde oder  inkludierte Stellplatzmieten, sind Bestandteil der Provisionsberechnungsgrundlage. Die angefallene Maklerprovision kann bei der Steuer im Rahmen der Vermietungseinkünfte gewinnmindernd angesetzt werden.

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