Mit dem Erwerb einer Wohnung oder eines Ladens in einem Mehrparteienhaus, werden Sie nicht nur stolzer Eigentümer der eigenen vier Wände, sondern auch Teil einer Eigentümergemeinschaft. Die eigentliche Wohnung ist dabei das so genannte Sondereigentum und das Grundstück sowie Teile des Gebäudes wie zum Beispiel Treppenhaus oder das Dach bilden u.a. das sogenannte Gemeinschaftseigentum. Was genau zu wem gehört, Sondernutzungsrechte, Miteigentumsanteile, Gemeinschaftsordnung und die Kostentragung wird in der Teilungserklärung bzw. im Einräumungsvertrag und in der Gemeinschaftsordnung festgeschrieben.
Wir beleuchten hier für Sie die wichtigsten Themen rund um die WEG und geben Ihnen wertvolle Hinweise, worauf Sie beim Kauf und der Nutzung von Wohneigentum achten sollten
..... so geht Immobilienerfolg!
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