xm² berlin  ....so geht Immobilienerfolg
    

Anwendungsbeispiel Provision Suchauftrag

Sie suchen zum Beispiel eine Zwei-Zimmer Wohnung in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf und beauftragen uns mit der Suche nach Ihren Vorgaben. Wir haben x Besichtigungen für Sie organisiert und etwas passendes für Sie gefunden. Die Bedingungen sind für Sie in Ordnung und man einigt sich auf einen Kaufpreis in Höhe von 372.000 Euro. Es kommt zur Kaufvertragsunterzeichnung beim Notar. Die vereinbarte Maklerprovision in Höhe von 5,90%  ist eine erfolgsabhängige Provision, die nun fällig wird und sich wie das folgende Beispiel zeigt, berechnet:

Die Provision und die Steuer. Unter bestimmten Bedingungen können Sie als Käufer eine Maklerprovision steuerlich geltend machen.

Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist: Wenn Sie das Objekt innerhalb der gesetzlichen Spekulationsfrist von zehn Jahren wieder veräußern, unterliegt ein Veräußerungsgewinn der Steuerpflicht. Den von Ihnen zu tragenden Teil der Maklerprovision dürfen Sie dabei als Werbungskosten vom Gewinn abziehen. Dadurch wird Ihre Steuerlast geringer. Die Abzugsmöglichkeit besteht allerdings nur, wenn Sie einen steuerpflichtigen Spekulationsgewinn erzielen, nicht dagegen bei gewinnbringender Veräußerung nach Ablauf der Zehn-Jahres-Frist, denn dieser Vorgang ist dann steuerfrei.
Bei anschließender Vermietung: Falls Sie eine Immobilie kaufen und anschließend vermieten, ist die von Ihnen getragene Maklercourtage Teil der sogenannten Anschaffungsnebenkosten des Objektes. Sie dürfen zusammen mit den eigentlichen Anschaffungskosten über die Zeit abgeschrieben werden und mindern so Ihre steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Wenn Sie das Objekt selbst bewohnen, haben Sie diese Möglichkeit nicht.
Als Gewerbetreibende wie z.B. Bauträger, Immobilienentwickler oder Fonds können Sie die Maklerkosten gewinnmindernd ansetzten.


... wie soll es weitergehen?


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