Anwendungsbeispiel Provision Verkaufsauftrag MFH/Gewerbe
Angenommen Sie möchten Ihre Immobilie in Berlin veräußern und fordern ein individuelles Angebot für einen Verkaufsauftrag bei uns an. Sie haben eine Kaufpreisvorstellung von 4.000.000 Euro. Als Orientierungshilfe für Sie, ist eine Maklergebühr von etwa 1,90% für die Käuferseite zu erwarten. Wir prüfen alle wertbeeinflussenden Faktoren Ihres Angebots und sehen eine Verkäuflichkeit Ihrer Immobilie bei rund 4.200.000 Euro.
Sie bekommen nun drei Angebote von uns, mit unterschiedlichen Leistungsumfängen und Konditionen. Sie entscheiden sich für das Leistungsstärkste Angebot eines qualifizierten Allein-Auftrags mit den attraktivsten Konditionen und einer vereinbarten Maklergebühr von 1,77% für die Käuferseite.
Das Bestellerprinzip findet bei Verkäufen von Mehrfamilienhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern, Grundstücken und Gewerbeimmobilien keine Anwendung. Es ist weiterhin möglich die Maklerprovision komplett auf den Käufer abzuwälzen. Wir verpflichten also den Käufer vertraglich zur Zahlung einer Provision in Höhe von 1.77% an uns.
Die Maklergebühr wird grundsätzlich in einem Prozentsatz inklusive der Mehrwertsteuer vereinbart und berechnet sich durch den letztlich realisierten und im Kaufvertrag beurkundeten Kaufpreis.
Nehmen wir weiter an, nach einigen Verhandlungen sind Sie mit einem Kaufangebot und den Bedingungen zur Abwicklung einverstanden und man einigt sich auf einen Kaufpreis in Höhe von 4.230.000 Euro. Es erfolgt die notarielle Beurkundung und die Maklergebühr in Höhe von 1,77% wird nun für den Käufer fällig.
Der Leiter unseres Rechenzentrums hat Ihnen eine Übersicht über die Berechnung der Provision für den Käufer zusammengestellt.
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