Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Diese Vertrags- und Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung des Online-Angebots der xm² berlin Immobilien Vertriebs- und Entwicklungs UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend bezeichnet als „xm² berlin“ oder „Makler“ oder „Auftragnehmer“ auf www.xm2-berlin.de (im Folgenden: Website) und das Vertragsverhältnis zwischen dem Makler und seinen Kunden.
§ 1 Allgemeines
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber sowie dem Auftragnehmer. Diese AGB gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, es erfolgt eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung.
(2) Auftraggeber können sowohl der Anbieter einer Immobilie (bspw. Verkäufer, Vermieter, Verpächter) als auch der Interessent an einer Immobilie (bspw. Käufer, Mieter, Pächter) sein.
(3) Soweit von einem Hauptvertrag die Rede ist, ist damit ein Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag gemeint. Maklervertrag ist hingegen der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossene Vertrag über eine Vermittlungs- oder Nachweisleistung der Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrages.
§ 2 Vorbehaltene Rechte
(1) Inhalte und Struktur der xm² berlin Webseiten sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte an den Inhalten der Website und der Exposés liegen, sofern dies nicht anders gekennzeichnet, bei xm² berlin. Dem Kunden ist die Vervielfältigung, Verbreitung und/oder Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Inhalten außerhalb der gesetzlichen Schranken der §§ 44a ff UrhG untersagt. Dieses Verbot gilt unabhängig davon, in welcher Form die Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und/oder Veröffentlichungshandlung erfolgt und bezieht sich ausdrücklich auch auf die Einbeziehung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum unmittelbaren Abruf. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial ist grundsätzlich nicht erlaubt und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der xm² berlin.
(2) Dem Nutzer ist es weiterhin nicht erlaubt, jegliche Informationen, insbesondere über Immobilien und Eigentümer, die dieser anhand der im Miet- und Kaufangeboten eingestellten Daten und / oder der Versendung von Immobilienexposés erhält, an Dritte weiterzugeben und/ oder zu anderen, insbesondere gewerblichen Zwecken zu verwenden. Die erhaltenen Informationen dienen ausschließlich dem persönlichen Interesse. Insoweit sichert der Nutzer vollumfänglich Vertraulichkeit zu.
(3) Die Angebote auf der Website und in den Exposés beruhen auf den Angaben und Informationen der Eigentümers oder sonstiger Dritter und werden vom Auftragnehmer nicht überprüft. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Für das Zustandekommen eines Maklervertrages ist die Schriftform grundsätzlich nicht erforderlich, sondern er kann auch mündlich oder konkludent geschlossen werden. Ein Angebot des Auftraggebers liegt danach vor, wenn der Auftraggeber Nachweis- oder Vermittlungstätigkeiten in Anspruch nimmt, z. B. indem er ein Exposé anfordert. Dieses Angebot kann vom Auftragnehmer entweder durch ausdrückliche Erklärung oder durch Ausführung der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeiten angenommen werden.
(2) Satz 1 findet keine Anwendung für Maklerverträge nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz sowie Maklerverträge zum Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus (§ 656a BGB). Ein solcher Maklervertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Bestätigung der Inanspruchnahme der Maklertätigkeit in Textform zustande.
§ 4 Vertragsgegenstand - Haftungsausschluss für Eigentümerangaben
(1) Vertragsgegenstand ist der Nachweis oder die Vermittlung einer Immobilie zum Kauf, zur Miete oder zur Pacht.
(2) Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Eigentümer Verkäufer, Vermieters oder Verpächters bzw. von einem von diesem beauftragten Dritten stammen und vom Auftragnehmer auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Alle Angaben des Objektnachweises und der Objektbeschreibung sind daher freibleibend und unverbindlich. Es ist Sache des Auftraggebers, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Auftragnehmer steht nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit sowie Aktualität dieser Informationen ein und übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
§ 5 Ersatzgeschäfte
Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.
§ 6 Vorkenntnis
Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.
§ 7 Preise - Courtage/Provision
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, an dem Auftragnehmer eine Provision zu zahlen. Die Art und Höhe des Provisionsanspruchs ergeben sich für
- den Anbieter einer Immobilie aus dem Maklervertrag
- den Nachfrager einer Immobilie aus dem Exposé.
(2) Der Provisionsanspruch des Auftragnehmers entfällt nicht, wenn der nachgewiesene oder vermittelte Hauptvertrag nachträglich aufgehoben oder rückgängig gemacht oder einvernehmlich aufgehoben wird. Ebenso berührt die nachträgliche Minderung des Kaufpreises oder Mietzinses den Provisionsanspruch des Auftragnehmers nicht.
(3) Der Provisionsanspruch des Auftragnehmers ist fällig mit Abschluss des voll wirksamen Hauptvertrages mit dem von dem Auftragnehmer nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Hauptvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrags, aber aufgrund der Tätigkeit des Auftragnehmers zustande kommt.
(4) Als provisionsbegründender Hauptvertrag gelten insbesondere auch der Verkauf eines realen oder ideellen Anteils an dem Grundstück oder die Einräumung von Erbbaurechten und Ähnlichem sowie die Übertragung von Gesellschaftsrechten, wenn dies dem im Maklervertrag genannten Zweck wirtschaftlich entspricht oder mit diesem inhaltlich gleichwertig ist.
(5) Ist der Auftraggeber Wohnungssuchender i. S. d. § 2 Abs. 1a WoVermittG entsteht der Provisionsanspruch nur, wenn der Auftragnehmer ausschließlich wegen des Maklervertrags mit dem Auftraggeber vom Vermieter oder von einem anderen Berechtigten den Auftrag einholt, die Wohnung anzubieten.
(6) Handelt es sich bei dem Hauptvertrag um einen Kaufvertrag über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, hat der Auftragnehmer einen Maklervertrag mit beiden Parteien geschlossen und ist der Käufer ein Verbraucher i. S. d. § 13 BGB, so sind beide Parteien in gleicher Höhe zur Entrichtung der Provision verpflichtet.
§ 8 Vertragsdauer - Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit beträgt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, 6 Monate und beginnt erst nach Durchführung aller zur Vermarktung notwendigen Vorbereitungsarbeiten (Erstellung von Bildern, Aufbereitung der Grundrisse, Behördengänge, etc.). Ist der Auftraggeber jedoch auf der Suche nach einer Immobilie, beginnt die Laufzeit mit der Annahme des Vertrages.
(2) Der unbefristete Vertrag kann jederzeit und beiderseits mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Der befristete Vertrag verlängert sich um jeweils drei Monate, falls er nicht einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach Ablauf eines Jahres bedarf der Auftrag einer schriftlichen Erneuerung. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Der Auftraggeber kann den Vertrag vorzeitig außerordentlich kündigen, wenn der Auftragnehmer trotz vorhergehender schriftlicher Abmahnung seinen Tätigkeitspflichten nicht nachkommt.
(5) Die Kündigung des Vertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 9 Haftungsbeschränkungen
(1) Der Auftragnehmer haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei etwaigen Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist. Bei der nur leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Rechte oder Pflichten, die sich nach dem Inhalt und Zweck des Vertrages ergeben, haftet der Auftragnehmer nur beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(2) Diese Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
§ 10 Datenschutz - Widerrufsrecht - Verbraucherschlichtung
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet die personenbezogenen Daten des Auftraggebers bzw. etwaig vorhandener Mitarbeiter ausschließlich im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 des europäischen Parlamentes und Rates vom 7. April 2016 (Datenschutz-Grundverordnung) und des Bundesdatenschutzgesetzes. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zu Zwecken der Durchführung des Vertrages verarbeitet.
Soweit es sich bei dem Auftraggeber über einen Gewerbetreibenden mit Mitarbeitern handelt, gilt: Der Auftraggeber verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern die notwendigen Informationen des Auftragnehmers gemäß Art. 13 und 14 DSGVO innerhalb eines Monats aber noch vor der ersten Mitteilung des Auftragnehmers an den Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. Diese Informationen des Auftragnehmers finden sich in den „Hinweisen zur Verarbeitung personenbezogener Daten“.
(2) Sollte der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers geschlossen worden sein und ist der Auftraggeber Verbraucher, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Der Auftraggeber hat in diesem Fall das Recht, ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, reicht es eine eindeutige Erklärung in einem mit der Post versandten Brief an xm² berlin, Hanielweg 15A, 12277 Berlin oder eine E-Mail an widerruf@xm2-berlin.de über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
(3) Der Auftragnehmer nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gem. § 36 VSBG teil.
§ 11 Gerichtsstand - Erfüllungsort
(1) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Berlin Gerichtsstand für alle sich aus diesem oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergebenden Streitigkeiten.
(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers Erfüllungsort.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Die AGB bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich.
(2) Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrige Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll die dem Inhalt der Bestimmung am nächsten kommende gesetzliche Regelung treten.
(3) Auf die vorliegenden Bedingungen ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.