Anwendungsbeispiel Provision Verkaufsauftrag Wohnung/Haus
Angenommen Sie möchten Ihre Immobilie in Berlin veräußern und fordern ein individuelles Angebot für einen Verkaufsauftrag bei uns an. Sie haben eine Kaufpreisvorstellung von 370.000 Euro. Als Orientierungshilfe für Sie ist eine Maklergebühr von etwa 1,92% zu erwarten. Wir prüfen alle wertbeeinflussenden Faktoren Ihres Angebots und sehen eine Verkäuflichkeit Ihrer Immobilie bei rund 400.000 Euro.
Sie bekommen nun drei Angebote von uns, mit unterschiedlichen Leistungsumfängen und Konditionen. Sie entscheiden sich für das Leistungsstärkste Angebot eines qualifizierten Allein-Auftrags mit den attraktivsten Konditionen und einer vereinbarten Maklergebühr von 1,87% für die Verkäuferseite.
Die Maklergebühr wird grundsätzlich in einem Prozentsatz inklusive der Mehrwertsteuer vereinbart und berechnet sich durch den letztlich realisierten und im Kaufvertrag beurkundeten Kaufpreis. Es lässt sich dadurch eine gute und schnelle Vergleichbarkeit bei den Angeboten erreichen.
Seit dem 23.12.2020 hat sich für Verkäufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Privatpersonen in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen eine Änderung hin zur Provisionsteilung ergeben. Das heißt beide Parteien müssen die Kosten mindestens in gleicher Höhe unter sich aufteilen. Wir verpflichten also den Käufer ebenfalls zur Zahlung einer Provision in Höhe von 1.87% an uns.
Nehmen wir weiter an, nach einigen Verhandlungen sind Sie mit einem Kaufangebot und den Bedingungen zur Abwicklung einverstanden und man einigt sich auf einen Kaufpreis in Höhe von 392.000 Euro. Es erfolgt die notarielle Beurkundung und die Maklergebühr in Höhe von 1,87% wird nun fällig.
Der Leiter unseres Rechenzentrums, hat Ihnen in der Übersicht den auf Sie fallenden Teil der Maklergebühr in unserem Beispiel errechnet.
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